Allgemeine Geschäftsbedingungen des IPBI
1 Gültigkeit
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle Seminare, Lehrgänge, Module und alle anderen Weiterbildungsmaßnahmen des Individualpsychologischen Bildungsinstituts (IPBI) am Hauptsitz, allen Standorten und externen Veranstaltungsorten und –räumen.
1.2 Das IPBI führt Seminare, Lehrgänge, Module sowie Weiterbildungsmaßnahmen sowohl im kostenträgergeförderten als auch im selbstzahlenden Bereich durch, die jedem Interessenten offen stehen.
2 Anmeldung und Kündigung
2.1 Die Aufnahme in ein Seminar bzw. Modul wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es werden persönliche, telefonische oder schriftliche Anmeldungen entgegengenommen. Die verbindliche Aufnahme erfolgt durch Abschluss des Teilnehmervertrages mit dem IPBI. Der Bewilligungszeitraum durch den Kostenträger ist an den Vertragszeitraum mit IPBI gekoppelt.
Selbstzahlende Teilnehmer verpflichten sich durch die Anmeldung, die festgesetzten Lehrgangs- bzw. Seminargebühren zu zahlen.
Interessenten im SGB IX Bereich können mit der Kostenzusage des Kostenträgers am Seminar bzw. Modul teilnehmen. Der Beginn und die Dauer der Teilnahme am Seminar werden durch das IPBI und durch den Kostenträger festgelegt.
2.2 Die Teilnehmerdaten werden mittels EDV verarbeitet. Der Datenschutz ist gewährleistet.
2.3 Bei Minderjährigen ist die Mitunterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2.4 Anmeldebestätigungen erfolgen in der Regel nicht.
2.5 Im SGB IX Bereich kann die Anmeldung durch den Teilnehmer bis zum letzten Werktag vor Lehrgangsbeginn schriftlich kostenfrei rückgängig gemacht werden. Die Anmeldung erfolgt vorbehaltlich der Förderung durch Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung – Bund oder Land). Es entstehen dem Teilnehmer, wenn er sofort die IPBI informiert, keine Kosten. Für den Fall, dass eine Förderung nach SGB IX nicht erfolgt, wird dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht eingeräumt.
2.6 Bei Nachweis einer festen Anstellung des Teilnehmers kann der Lehrgang sofort abgebrochen werden, wenn der Teilnehmer über SGB IX gefördert wird. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine Kosten.
2.7 Bei Kursen ohne SGB IX Förderung oder bei Selbstzahlern im SGB IX Bereich, hat der Teilnehmer bis 14 Tage vor vertragsgemäßem Seminarbeginn das Recht, ohne Angaben von Gründen, von der Anmeldung zum Seminar schriftlich zurückzutreten. Bei Rücktritt, innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, fallen 25% der Kosten an. Nach Kursbeginn fallen 100% der Kosten an.
3 Kosten und Zahlungen
3.1 Die Teilnahmegebühr für selbstzahlende Teilnehmer wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, der Lehrgangsbezeichnung und des Lehrgangszeitraumes auf das in der Rechnung genannte Konto des IPBI.
3.2 Bei Maßnahmen mit einer Verweildauer von über einem Monat erfolgt die Zahlung monatlich nachträglich. Die erste Monatsrate ist fällig am Tag nach Ablauf eines Monats seit Maßnahmebeginn. Bei Zahlung durch Kostenträger erfolgt die Zahlung der Lehrgangskosten in gleichbleibenden Monatsraten. Die Anzahl der Monatsraten entspricht der Anzahl der vollen Teilnahmemonate. Die Höhe des Monatsbetrages ermittelt sich aus der individuellen Teilnahmedauer und den gegebenenfalls anteiligen Lehrgangs- und Betreuungskosten.
3.3 Bei vorzeitigem Maßnahmeabbruch werden drei der nach dem Ausscheiden (letzter Anwesenheitstag) fälligen Monatsraten und in bestimmten Fällen werden Lehrgangskosten bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme berechnet.
4 Durchführung und Zeitdauer von Maßnahmen
4.1 Der Beginn eines Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldezahl kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden.
4.2 IPBI behält sich vor, bei Krankheit des zuständigen Dozenten einen Ersatzdozenten zu stellen oder den Lehrgang oder einzelne Unterrichtsstunden zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert.
4.3 Für alle im Unterricht erstellten Arbeiten besteht ein Nutzungsrecht der IPBI.
4.4 Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.
5 Prüfungen und Zertifikate
5.1 Die Abnahme von Prüfungen richtet sich nach der Prüfungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung. Diese kann eingesehen werden.
5.2 Jeder Teilnehmer, der an einem Seminar oder Modul teilgenommen hat, erhält ein Zertifikat des IPBI.
6 Pflichten des Teilnehmers
6.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung, die Anweisungen der Seminarleitung und deren Beauftragte zu befolgen. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtung verstoßen, werden vom Unterricht ausgeschlossen.
7 Haftung
7.1 Der Teilnehmer ist über die Berufsgenossenschaft unfallversichert und über den Kostenträger sozialversichert.
Das IPBI empfiehlt den Teilnehmern der RIAM-Maßnahme den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für Haftungsansprüche die in der Praktikumszeit entstehen könnten.
7.2 Das IPBI haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Bildungseinrichtung.
7.3 Der Teilnehmer haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4 Das IPBI haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.
7.5 Der Gerichtsstand für alle aus den vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Bad Sobernheim. Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer mitgeteilte Veranstaltungsort.